Seit vielen Jahren sind wir mit unserem "Kam In" Friseursalon hier in Bonn-Beuel für Sie da!
Unser Ladenlokal, ganz in der Nähe der T-Mobile Zentrale, erwartet Sie in einem schönen Ambiente.
Hier bieten wir Ihnen individuellen Service und laden Sie zum Entspannen ein.
... gerade auch für die jüngere Kundschaft moderne und trendige Haarschnitte an. Färben und Strähnen runden dabei unser Angebot noch nicht ab: Für die ganz feierlichen Anlässe zaubern wir selbstverständlich die elegantesten Brautfrisuren oder perfekt passendes für den Abschlussball.
und ihr Team beraten Sie gerne. Bei uns erwartet Sie mehr als Waschen, Schneiden und Föhnen: Gerne begrüßen wir Sie mit einer Tasse Kaffe oder Tee, damit Sie in Ruhe bei uns ankommen. Wir bieten Ihnen Kompetenz und handwerkliche Perfektion, da bei uns nur ausgebildete Friseurinnen arbeiten.
In unserem Salon in Bonn bekommen Sie maßgeschneiderte Haarschnitte und Haarfarben, die genau Ihrem Typ entsprechen! Ob klassischer Style oder eher Avantgarde - wir setzen Ihre Vorstellungen um.
Gesundes und schönes Haar erhält dabei den gleichen Stellenwert wie die perfekte Frisur! Deshalb finden Sie bei uns nur qualitativ hochwertige und exklusive Anwendungs- und Pflegeprodukte.
Redaktioneller Bericht über uns im Stadtmagazin: Kam-In by Renate Apostel
Sie finden uns in Bonn-Beuel, sind jedoch über die Südbrücke auch sehr gut erreichbar für ganz Bonn. Ausreichend Parkplätze finden Sie auf dem Landgrabenweg, ganz in der Nähe der T-Mobile Zentrale oder dem Haribo-Schiff in der Rheinaue. Auch das Kameha Grand-Hotel, rohmühle, L'Osteria oder das Polizeipräsidium Bonn finden Sie als Orientierungspunkte in unmittelbarer Erreichbarkeit.
Kam In
Friseurmeisterin Renate Apostel
Landgrabenweg 40
53227 Bonn
Terminvergabe unter
Telefon 0228 6296209
oder
E-Mail Renate@Kam-in.eu
Öffnungszeiten
Dienstag - Freitag 09.00 – 18.30 Uhr
Samstag 09.00 - 13.00 Uhr
Kunden, die zu einem vereinbarten Termin verhindert sind, bitten wir um rechtzeitige Benachrichtigung (mind. 1 Werktag vorher). Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Dienstleistungstermin sind wir berechtigt, dem Kunden den nicht rechtzeitig abgesagten Termin gemäß § 615 BGB in Rechnung zu stellen. Ein Anspruch auf Ersatzleistung seitens des Kunden besteht nicht.
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